KunstForsch _Vereinnahmung_01
das bildende in der Kunst, 2012
(...) die Bestandsaufnahme wird fortgesetzt

# ... fotografische Vereinnahmung und Verwendung
      "die Kunst ist frei" (... mal sehen)
# ... warum muss denn die Kunst auf freien Fuss gesetzt werden, wenn sie doch per se selbst frei verhandeln kann ?
      nun, wir befreien die Fotografie erst einmal von Vorurteilen der Piraterie

... diese konzeptionelle Arbeit kann wissentlich, vielleicht auch versehentlich, in Zusammenhang mit Appropriation (Aneignung) gesehen werden. Arbeiten der "Appropriation Art" beschäftigen sich meist mit abstrakten Eigenschaften von Kunstwerken und des Kunstmarktes selbst. Sie problematisieren durch den Akt der Aneignung Kategorien der Kunstwelt, des Kunstmarktes usw.

Mit dem Urheberrecht stellt sich, nicht nur in Zusammenhang mit der bildenden Kunst, die Frage nach der Autorenschaft. Wer ist oder wer war "der" Autor - gibt es überhaupt einen Autor ? Oder sprechen wir alle aufgrund eines vorangegangenen Autoren, der aufgrund eines Autoren, der wiederum aufgrund eines Autoren spricht/sprach ?

In dieser konzeptionellen Arbeit ist die qualitative Annäherung an die Originalität eines kunstgeschichtlichen Vorbildes, einer in Sicht genommenen Gelegenheit, eines gegebenen Textes oder einer existierenden Fotografie nicht entscheidend.

Die Vereinnahmung taucht also nicht im Sinne der Appropriation, als Aneignung eines Originals oder einer vergangenen Stilrichtung wieder auf, sondern sie ist konzeptionell und als reiner Bezug anzusehen - das neue Bild entsteht über dem vorgegebenen Bildabgrund, der hier aus sichtbar verdoppelten Bezügen (über die bildenden Kunst) in der gegenwartsrelevanten Wahrnehmung des Betrachters ankommen kann.

Damit sind weiterreichende Fragen aufgeworfen: nach der Autorenschaft, der Widerholung als Zurückholung und Erneuerung, dem Recht am eigenen Bild, Copyright, Übernahme und der gleichen. Die Infragestellung betrifft damit auch unseren Untertitel, oder ? "die Kunst ist frei" (... mal sehen).

Bürgerliche Fakten sprechen hier die eine, bildende Kunst die andere Sprache - aber das ist keine Anleitung zum fotografischen Unglücklichsein, Kunst erfordert allemal den eigenen konzeptionellen Entwurf oder eine eigenwillige Widerholung als ein Zurückbringen in zweiter oder dritter Form. Auch wenn sich die Veränderungen nur in minimaler Abweichung zeigen, sind derartige Vereinnahmungen nicht als Plagiate oder copyright-Verletzungen zu sehen - es sind dem Wortsinn nach eigenartige Neuerscheinungen .

PS.: Ein wesentlicher kunsthistorischer Bezugspunkt ist die da-Vinci-getreue Reproduktion der Mona Lisa "Rasée L.H.O.O.Q." von Marcel Duchamp. Er bezieht sich damit auf seine eigene vorausgegangene Mona Lisa-Collage "L.H.O.O.Q.", die das Portrait Leonardo da Vinci´s mit einem Schnurrbart zeigt, dass nun als Bildgrundierung seiner Mona Lisa "Rasée L.H.O.O.Q." fungiert. Die im Bildtitel angekündigte Rasur ist und bleibt ein Phänomen, dass nur im Kopf des Betrachters entstehen kann, wenn dieser die kunstgeschichtlichen Zusammenhänge kennt.


# ... obwohl man sich selten absolut sicher ist, scheint eines beim Betrachten der nachfolgenden Bilder auf: trotz Bauarbeiten und Verengung der Fahrbahn ist insgesamt eine wegweisende Schilderung zu erkennen (... also, mal sehen, was textliche Illustration für Bilder bedeuten kann)

# ... die Vereinnahmung fotografischer Aufnahmen macht die Ver-Wendung ihrer Darsteller im Sinne von Kunst möglich

# ... die Schichtungen der Übernahmen unspektakulärer Gegebenheiten bilden eine Kunst, die aus Deutung und Betrachtung ihrer selbst entsteht: ... Wanderer über dem Nebelmeer, ist ein Selbstporträt von Caspar David Friedrich aus dem Jahr 1818. Öl auf Leinwand, 98,4 cm × 74,8 cm, Hamburger Kunsthalle - das Bild zeigt einen Mann in der Rückansicht auf einem Felsen mit Blick auf ein Nebelmeer unterhalb. Die Rückenfigur spielt bei Friedrich eine ähnliche Rolle wie bei René Magritte. Die Rückenfiguren erfüllen eine wichtige Funktion als Identifikationsfigur. Meist sind sie so positioniert, dass sie den Fluchtpunkt verdecken. Dadurch wird der Betrachter animiert, sich in die Figur hineinzuversetzen und sich ebenfalls dem Naturereignis zu widmen. http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Wanderer_über_dem_Nebelmeer

# ... die momentane Absage an die konzeptionelle Malerei der letzten Jahre, findet seinen unausgesprochenen Endpunkt in der Verfrachtung des Leporello zur Kunst des 20. Jahrhunderts (der gemalte Paragone) ins Archiv der unangestrengten Gedanken

# ... fotografische Aufnahmen koennen unter die Haut gehen - mancher Schnappschuss aber trifft den Fotografen selbst und unverhofft (kommt oft), -
... möglich ist aber auch, dass ein Foto unbemerkt gelingt ... es gilt aber der Beweis, dass fotografische Vereinnahmung als legitime Tätigkeit mit oder ohne Recht am uneigenen Bild bezeichnet werden kann

# ... z.Z. an erster Stelle unserer Aneignungsstrategie: John Baldessari * 17. Juni 1931 ein bedeutender Vertreter der zeitgenössischen bildenden Kunst

# ... bei der Betrachtung nachfolgender Verfügung über fotografische Fertigteile mittelmäßiger Bedeutung wird sichtbar, dass der Sinn in ihrer außerordentlichen Schichtung liegt und sich so erst als bildende Kunst entfaltet und erklärt

# ... auch ohne die Bildwissenschaft zu Rate zu ziehen, wird, mit Rücksicht auf die eigene Vergänglichkeit, irgendwie klar, dass die Vereinnahmung der Welt sich auch in ihr Gegenteil wendet, dann nämlich, wenn die Natur eines nicht auszuschließenden Tages unsere Vereinnahmung selbst vollzieht

# ... solche herbstlichen Worte, deuteten das für und wider in heran nahender Zukunft für fotografische Freibeuter als kalte aber klare Jahreszeit an

Nun zur Abrundung der Tatsachenaneignung noch einmal der gewohnte Blick ins Wikipedia-Wohnzimmer-Universum, das uns in diesem Fall nicht weiter, sondern eher zurück in die vergangene Ver- und Beurteilung der Piraterie-Begriffsbestimmung führt / siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Piraterie

Bei Piraterie (von griechisch πειρᾶν peiran, „versuchen, unternehmen, auskundschaften“, und πεĩρα peira, „Wagnis, Unternehmen, Überfall“ über πειρατής, peirātḗs und lateinisch pirata, „Seeräuber“) oder Seeräuberei handelt es sich um Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luftfahrzeugs auf hoher See oder in anderen Gebieten verübt werden, die keiner staatlichen Gewalt unterliegen. Bis zu einer völkerrechtlichen Vertragsregelung 1958 wurden unter Piraterie meist dieselben Taten verstanden, soweit sie überhaupt auf See oder auch von See aus begangen wurden. Staatliche Maßnahmen stellen, selbst wenn sie unrechtmäßig sind, keine Piraterie dar. Heute sind solche Maßnahmen Kriegs- und Behördenschiffen vorbehalten, im Rahmen der Kaperei wurden sie bis 1856 jedoch auch von staatlich autorisierten Privaten (Freibeuter, Kaperfahrer) vorgenommen und waren dadurch in ihrer äußeren Erscheinungsform häufig nicht von Piraterie zu unterscheiden.

... unerlaubte Benutzung von Rundfunksendefrequenzen, siehe Piratensender
... Fälschung von Marken und Patentrechtsverletzung, siehe Produktpiraterie
... Verletzung des Urheberrechts, siehe Urheberrechtsverletzung
... Luftpiraterie, siehe Flugzeugentführung
... Seeräuberei, siehe Piraterie

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